Anmeldung für Marktstände / Festwirtschaften

Anmeldung für Marktstände / Festwirtschaften FASNACHT 2027

Anmeldung für einen Verkaufsstand oder einer Festwirtschaft an der Winterthurer Fasnacht


 
An welchen Tagen und zu welchen Zeiten möchten Sie Ihre Produkte anbieten? Die Gewünschten Zeiten können nicht an jedem Standort garantiert werden. Die definitiven Betriebszeiten werden nach der Anmeldung bekanntgegeben.

 
Bisherige Standbetreiber: Wünschen sie den selben Standplatz wie im Vorjahr?
Ein Standplatz kann nicht garantiert werden.

 
Stand oder Festzelt Grösse

 
Elektrische Installationskontrollen für mitwirkende Schaustellerbetriebe, Vereine und dergleichen – Auflagen von Stadtwerk Winterthur   Für elektrische Installationen an mobilen Verkaufsständen, Festbetriebe (Zelte) und dergleichen gelten folgende Auflagen: Für alles, was fest angeschlossen wird, sei es ein Erzeugnis oder eine Installation, braucht es einen Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV). Der Sicherheitsnachweis muss von einem Kontrollberechtigten erstellt werden. Für alles, was als Erzeugnis über eine Steckverbindung angeschlossen wird, braucht es eine Konformitätserklärung des Herstellers nach Art. 6 der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) oder einen Sicherheitsnachweis nach Art. 37 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV). Beispiele hierfür sind Marktstände, Festwirtschaften, temporäre Küchen, Beleuchtungsinstallationen oder Kleingeräte. Der Nachweis der Sicherheit muss mit einem Sicherheitsnachweis (SiNa) gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) oder nach Angaben des Herstellers gemäss den anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. Der SiNa oder der Prüfbericht darf nicht älter als ein Jahr sein. Der Sicherheitsnachweis muss von einem Kontrollberechtigten erstellt werden. Alle Installationen, die von Stadtwerk Winterthur erstellt worden sind, sind auch von Stadtwerk Winterthur kontrolliert worden. Für alle anderen Installationen ist der Betreiber der jeweiligen Anlage (z.B. Verkaufsstand, Festwirtschaft, temporäre Küche etc.) für den Sicherheitsnachweis (SiNa) verantwortlich.

 
Anmeldung bis spätestens 30. September senden.  Später eintreffende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Das FAKOWI wird die Auswahl nicht nur nach Attraktivität sondern auch nach Produkteangebot treffen, damit nicht zu viele Geschäfte mit gleichem oder ähnlichem Angebot die Fasnacht bereichern. Es kann kein Standplatz garantiert werden.  Die Gebühren berechnen sich nach Platzmiete, Städtische Abgaben und Stromanschluss. Nach einer Bestätigung und Rechnung verpflichtet man sich an den angegebenen Tagen die Öffnungszeiten einzuhalten und nicht vorzeitig abzubauen. Sollte das FAKOWI durch widrige Umstände gezwungen sein die Fasnacht oder Teile der Fasnacht abzusagen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Standmiete.  

 
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INFO

Diese Informationen gelten für alle Teilnehmer der Winterthurer Fasnacht:

Wir lieben Konfetti, jedoch brauchen die Zuschauer und wir keine Plastikabfälle am Kopf.

Darum sind in Winterthur nur handelsübliche, „saubere“ Konfetti gestattet.

Konfettisprays sind verboten!